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AGB des Hotel „Landhaus am Ufer“ in Traben Trarbach / Wolf


Vertragsabschluss


  • Zwischen dem Gast und dem Hotel „Landhaus am Ufer“  kommt ein Vertrag nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen zustande, sofern das/die Zimmer, Räume, sonstige Leistungen bestellt und vom Hotel „Landhaus am Ufer“  mündlich oder in Textform zugesagt wurden.
  • Wird für eine Reservierung vom Hotel „Landhaus am Ufer“ eine Anzahlung oder Vorauszahlung erbeten und diese nicht fristgerecht innerhalb der vereinbarten Frist gezahlt, so ist die Reservierungszusage gegenstandslos.
  • Ist der Besteller Vollkaufmann und handelt dieser für von ihm angemeldete Gäste/Teilnehmer, so hat er für die hierdurch begründeten Verbindlichkeiten ein zu stehen.
  • Weicht die Reservierungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so wird der Inhalt der Reservierungsbestätigung Vertragsinhalt, sofern der Gast nicht unverzüglich widersprochen hat, spätestens mit der Annahme der Leistungen.

An- und Abreise


  • Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen ist der Zimmerbezug ab 14:00 Uhr des Anreisetages möglich. Die Zimmerrückgabe muss bis 10:00 Uhr des Abreisetages erfolgen.
  • Bei einer vorgesehenen Abreise nach 10:00 Uhr soll der Gast dies dem Empfang mitteilen. Sofern das Hotel „Landhaus am Ufer“  dem zustimmt, ist bei Abreise bis 17:00 Uhr der halbe Zimmerpreis und bei Abreise nach 17:00 Uhr der volle Zimmerpreis zu zahlen.
  • Die Anreise bei reservierten Zimmern muss bis spätestens 18:00 Uhr erfolgen. Geschieht dies nicht, kann das Hotel „Landhaus am Ufer“  über die Zimmer anderweitig verfügen. Ausgenommen hiervon sind: Reservierungen, die vorausbezahlt sind oder vorab angekündigte Spätanreise nach 18 Uhr.

Leistungen


  • Der vertragliche Leistungsumfang des Hotels ergibt sich aus den Angaben im Hausprospekt, den Internetseiten oder den getroffenen Vereinbarungen.
  • Nimmt der Gast, gleich aus welchen Gründen, eine der Mahlzeiten nicht in Anspruch, so steht ihm weder ein Anspruch auf Rückvergütung, auch nicht anteilig, noch auf Minderung zu.
  • Die im Prospekt oder in sonstigen Listen angegebenen Preise enthalten das Bedienungsgeld und die derzeit geltende Mehrwertsteuer. Ändert sich während der Vertragsdauer der geltende Mehrwertsteuersatz, ist das Hotel „Landhaus am Ufer“  berechtigt, die Preise dem neuen Mehrwertsteuersatz anzupassen.

Zahlungen


  • Vorbehaltlich gesonderter Absprachen ist das Entgelt bei Reservierungen bei Abreise des Gastes fällig.
  • Bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als 3 Tagen kann das Hotel „Landhaus am Ufer“  eine Zwischenrechnung erstellen.
  • Kommt der Gast mit seiner Zahlung in Verzug, so kann das Hotel die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung kündigen. Die Geltendmachung weiterer Schäden, insbesondere den Ausfall anderweitiger Vermietung, bleibt dem Hotel „Landhaus am Ufer“  vorbehalten.
  • Bricht der Gast seinen Aufenthalt vorzeitig ab, so bleibt er gleichwohl zur Zahlung der restlichen Vergütung verpflichtet, es sei denn, er weist nach, dass das Hotel „Landhaus am Ufer“  eine angemessene Weitervermietung unterlassen hat.
  • Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtungen des Gastes ist Traben-Trarbach/Wolf. Dies gilt auch, wenn dem Gast die Zahlung kreditiert wurde.
  • Zahlungen von Kreditkartenunternehmen, Schecks oder Wechsel erfolgen lediglich erfüllungshalber.
  • Zahlungsmöglichkeiten: – Bargeld, – EC-Karte / Maestro

Stornierung


  • Stornierungen einer getroffenen Reservierung sind wie folgt möglich:
    Hotelzimmer und Arrangements: Eine Stornierung ist bis zum 2. Tag vor der Anreise kostenlos möglich. Bei Stornierungen nach dem 2. Tag vor der Anreise oder im Falle des Ausbleibens des Gastes, wird der Preis für die erste Übernachtung fällig. Ausgenommen hiervon sind Hochsaisonwochen (April-Oktober), insbesondere Wochenenden oder Zeiten, in denen Großveranstaltungen in der Region stattfinden. In diesen Zeiten ist eine Stornierung lediglich bis zum 30. Tage vor der Anreise kostenlos, andernfalls berechnet Hotel „Landhaus am Ufer“  75% des Logispreises für den gebuchten Zeitraum.
  • Logis und Veranstaltungen ab 10 Personen (Gruppen-Arrangement): Eine Stornierung ist kostenlos, wenn sie bis vier Wochen vor der Anreise bzw. Beginn der Veranstaltung erfolgt. Erfolgt die Stornierung bis zum 20. Tag vorher, werden 20 % des Logis- bzw. Arrangementpreises, und bei einer solchen bis zum 10. Tage 75 % desselben und bei einer solchen bis 3 Tage vor der Anreise/ Beginn der Veranstaltung 90 % des Logis- bzw. Veranstaltungspreises fällig.

Haftung


  • Der Gast oder der Veranstalter haften dem Hotel „Landhaus am Ufer“  ohne Verschuldensnachweis für die von ihm oder ihren Gästen verursachten Schäden.
  • Das Hotel „Landhaus am Ufer“  haftet dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung im Falle eines Streiks oder infolge höherer Gewalt insbesondere Hochwasser unmöglich wird. Das Hotel „Landhaus am Ufer“  bemüht sich in diesen Fällen um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen.
  • Das Hotel „Landhaus am Ufer“  haftet gegenüber dem Gast nach den Bestimmungen der §§ 701 f BGB (bis zum 100-fachen des Zimmerpreises, maximal 3.500,00 Euro); für Geld und Wertsachen jedoch nicht, es sei denn, dem Hotel „Landhaus am Ufer“  oder sein Personal trifft ein Verschulden.
  • Bringt der Gast ein Kfz mit, und wird dies auf einem vom Hotel „Landhaus am Ufer“  bereitgestellten Abstellplatz geparkt, so beschränkt sich die Haftung nach Maßgabe der hierfür abgeschlossenen Haftpflichtversicherungen. Dasselbe gilt für Schäden am Eigentum des Gastes durch einen Parkservice des Hotelpersonals.
  • Im Falle von Veranstaltungen obliegt es dem Vertragspartner, mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl oder Zerstörungen zu versichern. Eine Haftung des Hotel “Landhaus am Ufer” wird ausgeschlossen.

Kündigung


  • Benutzt der Gast die ihm überlassenen Räume zu einem anderen als vereinbarten Zweck, so steht dem Hotel „Landhaus am Ufer“  ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
  • Hat das Hotel „Landhaus am Ufer“  begründeten Anlass zu der Annahme, dass eine Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses bzw. der Gäste gefährdet, sowie im Falle der höheren Gewalt oder innerer Unruhen kann das Hotel „Landhaus am Ufer“  das Vertragsverhältnis ebenfalls fristlos kündigen.

Sonstiges


  • Tiere sind grundsätzlich nicht erlaubt im Hotel „Landhaus am Ufer”
  • Weckaufträge, Auskünfte, Post und Warensendungen erfolgen unverbindlich. Ansprüche, gleich welcher Art hieraus, kann der Gast nicht herleiten. Fundsachen (liegen gebliebene Sachen) werden nur auf Anfrage gegen Kostenerstattung nachgesandt. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate.
  • Bei unentgeltlicher Beförderung des Gastes durch das Hotel „Landhaus am Ufer“  ist die Haftung nach Maßgabe der Kfz-Versicherung für Personen- und Sachschäden begrenzt.
  • Bei Veranstaltungen ist das Mitbringen von Speisen und Getränken grundsätzlich ausgeschlossen. Die Dekoration der Veranstaltungsräume bedarf einer besonderen Vereinbarung, sofern es sich nicht lediglich um den üblichen Tischschmuck handelt.
  • Bei Anmeldung von mehreren Personen, von Gruppen, Reise-, Seminar- und Konferenzveranstaltungen sind dem Hotel „Landhaus am Ufer“  bis 3 Tage vor Ankunft bzw. Veranstaltungsbeginn die Anzahl und ggf. Teilnehmernamenslisten mitzuteilen. Politische Veranstaltungen sind bei der Anmeldung deutlich zu kennzeichnen.
  • Die Überlassung von Räumen und sonstigen Flächen erfolgt entgeltlich. Die Überlassung derselben an Dritte ist nur mit Zustimmung durch das Hotel „Landhaus am Ufer“  zulässig.

Pflichtinfos


Pflichtinformation nach der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und Rats:

    • Link zur Homepage der Stelle für die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten der Europäischen Kommission: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ – weiterführende Informationen stehen Ihnen dort zur Verfügung. Für erste Fragen zu einer möglichen Streitschlichtung stehen wir Ihnen unter info@landhaus-am-ufer.de  zur Verfügung.